Startseite Immobilienangebote in Potsdam Immobilienpartner Impressum Potsdam
Immobilienangebote in Potsdam

Immobilienthemen


Wohnungsmiete Hausmiete Hauskauf Grundstücke Immobilien Wohnungskauf

Immobilienportal für Potsdam

Die Vermittlung einer Immobilie geschieht häufig über einen Immobilienmakler. Diese muss laut Gewerbeordnung nicht nur einen Gewerbeschein nachweisen, sondern auch eine behördliche Erlaubnis, die besagt, dass es ihm gestattet ist, seine Tätigkeit auszuüben. Er arbeitet in der Regel auf Erfolgsbasis, was soviel bedeutet, dass der Makler sein Geld erst bekommt, wenn er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Bei der Auswahl des Maklers sollte man also ein wenig vorsichtig sein, denn es gibt, wie auch in anderen Branchen, die Provisionsbezogen tätig sind, sicherlich auch Personen, die letztlich nur auf ihren Vorteil bedacht sind, weniger aber auf die Wünsche des Kunden eingehen. In der Regel aber unterbreitet man einem Immobilienmakler seine Wünsche und schließt in diesem Zusammenhang einen Vertrag mit ihm ab. Hierbei ist zu beachten, dass der Auftraggeber in der Zahlungspflicht gegenüber dem Makler steht, wenn die Vermittlung einer Immobilie erfolgreich abgeschlossen hat. Andersherum ist aber der Makler nicht verpflichtet, dem Auftraggeber auch wirklich Vorschläge zur Vermittlung zu unterbreiten. Hat man einen Nachweismakler beauftragt, so wird dieser lediglich für den schriftlichen Nachweis einer zum Verkauf stehenden Immobilie entlohnt. Übersendet der Makler dem Auftraggeber nur eine Liste mit möglichen Objekten, so wird diese Arbeit nicht entlohnt, da der Auftraggeber sich um die Immobilien selbst bemühen muss. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird vom Auftraggeber die so genannte Courtage an den Makler bezahlt. Über die Höhe der Courtage kann frei verfügt werden, allerdings wird man sich hier natürlich auch an die Konditionen halten, die am Markt üblich sind. Die Courtage beträgt aber üblicherweise zwischen fünf und sechs Prozent des Kaufpreises, wobei in der Regel beide Parteien – Käufer und Verkäufer – die Hälfte der Gebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer tragen.